- vereiteln
- (Plan) durchkreuzen; unterminieren; untergraben; zerrütten; behindern; verunmöglichen (schweiz.); zunichte machen; verhindern
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ver|ei|teln [fɛɐ̯'|ai̮tl̩n] <tr.; hat:etwas, was ein anderer vorhat und von dem man nicht will, dass es geschieht, ausgeführt wird o. Ä., verhindern, zum Scheitern bringen:einen Plan, ein Unternehmen, jmds. Absichten vereiteln; das Attentat wurde vereitelt.* * *
ver|ei|teln 〈V. tr.; hat〉 zum Scheitern bringen, zunichtemachen, verhindern ● jmds. Pläne, eine Unternehmung \vereiteln [zu eitel „leer, nichtig“]* * *
etw., was ein anderer zu tun beabsichtigt, [bewusst] verhindern, zum Scheitern bringen, zunichtemachen:ein Attentat v.;jmds. Flucht v.* * *
ver|ei|teln <sw. V.; hat [mhd. verītelen = schwinden, kraftlos werden, zu ↑eitel]: etw., was ein anderer zu tun beabsichtigt, [bewusst] verhindern, zum Scheitern bringen, zunichte machen: einen Plan, ein Vorhaben, einen Versuch v.; jmds. Flucht v.; die Führung des Heeres versuchte darüber hinaus mit allen Mitteln, die Ausführung zu v. (Noack, Prozesse 81); das Attentat wurde vereitelt; Ü Bedächtig griff sein Geist von einem Gegenstand zum anderen; gründlich und von Worten nicht vereitelt, nahm er einen nach dem andern ins Reich seiner Gedanken auf (A. Zweig, Grischa 182).
Universal-Lexikon. 2012.